Hypothekenkredit

Bei einem Hypothekenkredit verlangen die Gläubiger meist eine Sicherheit zur Absicherung bzw. Abdeckung der entsprechenden Kreditsumme. Bei einer solchen Sicherheit kann es sich um ein Haus, Grundstücke usw. handeln. Kommt der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann der Gläubiger eine Forderungen befriedigen in dem er das Grundstück zwangsverwaltet oder auch zwangsversteigern lässt.
Nach dem deutschen Gesetz gelten Hypotheken als Grundpfandrecht und werden auch als beschränktes dingliches Recht an einem Grundstück gesehen.

Hat jemand mehrere Hypothekenkredite auf ein Grundstück gibt es eine feste Rangordnung nach denen die Gläubiger befriedigt werden müssen. Üblicherweise wird der Hypothekenkredit im Grundbuch ein getragen. Es gibt aber auch einen Briefhypothekenkredit, bei diesem wird die Hypothek verbrieft in einem Hypothekenbrief. Bei dieser Art wird die Hypothek nicht in das Grundbuch eingetragen, was von Vorteil ist, da so die die Verkehrsfähigkeit erhöht ist, da sich die Verbindlichkeiten durch den Hypothekenkredit einfach durch die Abtretung der Forderung und der Übergabe des Briefes übertragen lassen. Ist der Brief noch nicht übergeben handelt es sich um eine Eigentümergrundschuld. Wird eine Hypothek übertragen erfolgt das immer schriftlich. Diese Abtretung muss aber im Grundbuch eingetragen werden. Es gibt bestimmte Gründe bei denen eine Hypothekenübertragung sinnvoll ist besonders für den Schuldner, so ein Fall wäre zum Beispiel, wenn eine andere Bank einen günstigeren Zinssatz anbieten würde.

Bevor man überhaupt eine Hypothek aufnimmt, sollte man bedenken, dass man diese oft über Jahre zurück zahlen muss an die Bank und sich in dieser Zeit schnell die eigene wirtschaftliche Situation ändern kann. Dies sollte man auf jeden Fall bedenken um nicht das Grundstück zu verlieren, da man die Raten nicht mehr zahlen kann.
Der Hypothekenkredit verliert aber immer mehr an Interesse, da er in der heutigen Zeit kaum noch angewendet wird, sondern sich die Menschen eher für die Grundschuld entscheiden.